Skip to content

AGB.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz: „AGB“) für enlivo – die Marketingprofis. regeln die Leistungen von enlivo – die Marketingprofis (im Folgenden kurz: „enlivo“) in Bezug auf alle angebotenen Dienstleistungen, im Folgenden detailliert beschrieben:


I. Geltungsbereich

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen von enlivo im Sinne von § 14 BGB. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, enlivo hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Den AGB gehen diejenigen Regelungen der Vertragspartner vor, die diese im Auftrag oder in sonstigen Vereinbarungen schriftlich regeln. Zudem vereinbaren die Vertragspartner, dass diese AGB nicht nur für das erste Geschäft zwischen ihnen Geltung haben, sondern auch für alle weiteren Geschäfte gelten, auch wenn bei Folgegeschäften nicht nochmals ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Unterschrift auf der Bestellung, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist, dass er diese AGB gelesen hat und/oder zumindest die Möglichkeit hatte, vom Inhalt dieser AGB Kenntnis zu nehmen.
Mündliche Erklärungen jeder Art sind unwirksam. Mündliche Erklärungen oder Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn der Auftragnehmer diese schriftlich anerkennt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich der AGB, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
enlivo ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist enlivo berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten betreffend sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich behaupteter Ansprüche der Auftraggeber ist das Amtsgericht Nordhorn.
Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung des deutschen Rechts


II. Vertragsschluss

enlivo schließt mit dem Auftragnehmer über die zu erbringenden Leistungen einen schriftlichen Vertrag, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zu dem Auftraggeber regelt.
Der Vertrag kommt erst mit der Austragsbestätigung oder Leistungserbringung der vom Auftraggeber im Auftragsformular angegeben oder fernmündlich mitgeteilten Leistungen zustande. Angebote von enlivo sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.


III. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung, Termine

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform und werden ggf. als Mehraufwand berechnet. Der Auftragnehmer ist bei kurzfristiger Auftragserteilung oder Auftragsdurchführung berechtigt, zuzüglich zu dem in den Preislisten angeführten oder seinen üblichen Preisen entsprechenden Entgelt, Aufschläge zu verrechnen.
enlivo erbringt die Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Auftraggebers. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss enlivo nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.
Wenn enlivo Besprechungsprotokolle versendet, sind diese verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
Die Dauer des Umsetzungszeitraums wird zum Projektstart gemeinsam zwischen enlivo und dem Auftraggeber vereinbart. Sollte sich die Fertigstellung des Projekts wegen Verschuldens des Auftraggebers um mehr als 2 Wochen verzögern, behält enlivo sich vor, den daraus entstehenden zusätzlichen Projektmanagement- Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Bei einer Verzögerung von mehr als 4 Wochen durch den Auftraggeber behält enlivo sich vor, den Auftrag zu kündigen, und die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, diese sind mit Rechnungsstellung sofort fällig.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat enlivo nicht zu vertreten und berechtigen enlivo, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der

Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. enlivo wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

Die im Angebot angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und beinhalten keine Verpackungs- und Versandkosten. Das Entgelt ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung fällig und ist ohne jeden Abzug und spesenfrei an den Auftragnehmer zu überweisen, und zwar auch dann, wenn eine Mängelrüge erhoben wurde.
Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 6 % p.a. vereinbart. Der Auftraggeber hat bei Zahlungsverzug weitere sämtliche durch den Zahlungsverzug entstandene Kosten, wie insbesondere Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche und allfällige gerichtlich oder außergerichtlich entstandene Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.


IV. Projektleistung

Der Auftraggeber stellt enlivo alle für das Projekt benötigten Inhalte, Daten und Vorlagen in geeigneter Form zur Verfügung.
Nach der Erstellung bzw. dem grafischen Entwurf bspw. eines Flyers oder einer Anzeige, oder die Entwicklung eines Marketingkonzeptes können nur kleine Korrekturen und Änderungswünsche angenommen werden; es sei denn, dass umfassende Korrekturen sind zur Erreichung der vertraglich vereinbarten Leistung oder zur Mängelbeseitigung erforderlich sind.
Weitergehende Änderungen, insbesondere soweit sie über das Angebot hinausgehen, sind zusätzlich zu vergüten. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten insoweit die jeweils aktuellen Tages- und Stundensätze von enlivo.


V. Beauftragung von Dritten

enlivo ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte (Erfüllungsgehilfen / Subunternehmer) damit zu beauftragen.
enlivo ist berechtigt, Aufträge zur Programmierung bspw. einer Internetseite nach Freigabe durch den Auftraggeber im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen.


VI. Lieferung und Gefahrenübergang

Grundsätzlich gilt, dass die Gefahr spätestens mit der Absendung der Anzeige der Lieferbereitschaft an den Auftraggeber/Besteller übergeht.
Erfüllungs- und Leistungsort sind die Geschäftsräume von enlivo in Gronau.
Versand und Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers und Auftraggebers.
Die Lieferverpflichtungen von enlivo sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von enlivo zur Versendung oder Freischaltung gebracht sind.
Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (siehe hierzu Punkt 7 der AGB) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von enlivo schriftlich bestätigt worden sind.
Die Liefer- bzw. Leistungsfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches von enlivo liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Leistungserbringung von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. enlivo wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.
Wir behalten uns einen Rücktritt vom Vertrag für den Fall vor, dass sich begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ergeben.


VII. Vergütungen und Leistungen

Sofern im Vertrag/Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von enlivo erbrachten Leistungen nach den jeweils aktuellen Preislisten von enlivo abgerechnet. Festpreise gelten nur dann, wenn die Preisabsprache im Einzelfall z.B. aufgrund eines Angebots weder eine Preiserhöhungsmöglichkeit noch eine zeitliche Begrenzung der Festpreisabrede enthält.
Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzukommt.

Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle, Versandkosten, Installation, Content-Pflege, Schulungen und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

Zusatzleistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, von Aufwand für Lizenzmanagement, in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen, sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen. Diese Zusatzleistungen sind vorher einvernehmlich abzustimmen.
enlivo ist berechtigt, für die Umsetzung von angebotenen Dienstleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von maximal der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.
Die Vergütung für Laufzeitverträge wird – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – im Voraus nach Rechnungstellung fällig. enlivo behält sich eine Änderung der Preise vor, die mit angemessener Frist angekündigt werden.
Rechnungen von enlivo sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mögliche Zahlungswege sind Einzugsermächtigung, Vorauskasse oder mitvorheriger Abstimmung die Überweisung nach Rechnung.
enlivo behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.
Sollte der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug geraten, ist enlivo berechtigt, die weiteren Leistungen unbeschadet weitergehender Rechte solange einzustellen oder zurückzuhalten, bis der Auftraggeber Zahlung geleistet hat. Für künftig zu erbringende Leistungen ist enlivo berechtigt Vorauszahlung zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt enlivo vorbehalten.
Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber enlivo die entstandenen Kosten zu ersetzen. enlivo kann ohne Schadens- bzw. Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale in Höhe des eigenen Aufwands verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, enlivo jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.
Der Kunde muss damit rechnen, dass enlivo Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann enlivo Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen sind nur mit von enlivo anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von enlivo sind sofort nach Rechnungserhalt, aber spätestens jedoch 1 Woche nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch jedoch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Werden enlivo Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, z.B. stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, so ist enlivo berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn schon Zahlungen geleistet worden sind. enlivo ist außerdem berechtigt, hinsichtlich bereits bestätigter Bestellungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, wenn auf Grund des bisherigen Zahlungsverhaltens des Auftraggebers den oder der überdurchschnittlichen Höhe der Bestellung im Verhältnis zum jeweils bisherigen Geschäftsumfang mit enlivo zu befürchten ist, dass der Auftraggeber den vereinbarten Preis nicht entsprechend den mit enlivo getroffenen Vereinbarungen zahlen wird.
enlivo ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Kunden zur Refinanzierung an Dritte abzutreten. Der Auftraggeber hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung außerhalb Deutschlands anfallen.
Ist der Auftraggeber mit einer Forderung in Zahlungsverzug ist enlivo berechtigt, alle übrigen Forderungen gegen den Auftraggeber fällig zu stellen.
Der Erwerb von Rohdaten ist grundsätzlich möglich, wird aber mit dem Faktor 2,5 vom Ursprungsauftrag fakturiert. Schriften, Bilder und Grafiken werden nicht mitgeliefert, sondern müssen gesonders auf eigene Rechnung erworben werden, da die Rechte vom Anbieter nicht übertragbar sind.


VIII. Eigentumsvorbehalt

Alle von enlivo gelieferten vereinbaren Waren und Leistungen bleiben Eigentum von enlivo bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche, die enlivo aus sämtlichen, auch künftigen und vorhergegangenen Geschäften, zustehen. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren/Leistungen dürfen, soweit es dem ordentlichen Geschäftsgang des Auftraggebers entspricht, nicht bis zur vollständigen Bezahlung veräußert und weiterverarbeitet werden. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändungen, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt von enlivo hinzuweisen und enlivo unverzüglich über den Zugriff zu benachrichtigen.


VIIII. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch enlivo setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Ausführung seines Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an enlivo zu übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen. Andernfalls ist enlivo berechtigt, die Leistungen nach eigenem Ermessen fertigzustellen und den Auftraggeber zur Abnahme aufzufordern.
Der Auftraggeber übernimmt die Koordination von eigenen Mitarbeitern und von ihm beauftragten Dritten, deren Lieferungen und Leistungen mit dem Auftrag in unmittelbarem oder mittelbarem Verhältnis stehen. Der Auftraggeber hat auch dafür Sorge zu tragen, dass diese bei der Erbringung ihrer Lieferungen und/oder Leistungen mit enlivo so kooperieren, dass enlivo seine vertraglichen Verpflichtungen ungehindert erfüllen kann.
Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass durch von ihm eingebrachte oder weitergegebene Daten nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen wird, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und das durch Inhalte oder benutzte Bezeichnungen oder durch Art und/oder Ausmaß der Nutzung weder gegen die Persönlichkeitsrechte Dritter, gegen Schutzrechte (Namens-, Marken- und Urheberrechte) Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen wird. Der Auftraggeber hat enlivo auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz enlivo unaufgefordert zu informieren.
Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebers behält sich enlivo das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggeber einzustellen und/oder den Zugang zu genutzten Diensten zu sperren. Eine Einstellung der Leistungen lässt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.
Mehraufwand und Schäden, die infolge eines Verstoßes des Auftraggebers gegen die vorstehenden Mitwirkungspflichten für enlivo entstehen, kann enlivo dem Auftraggeber in Rechnung stellen, wobei der Mehraufwand zu den üblichen Vergütungssätzen von enlivo berechnet wird.
Nach der Fertigstellung und Übermittlung bzw. Zugänglichmachung von Arbeitsergebnissen ist der Auftraggeber innerhalb einer Woche verpflichtet, die Arbeitsergebnisse schriftlich abzunehmen, sofern diese den vertraglichen Spezifikationen entsprechen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme wegen unerheblicher Mängel zu verweigern. Nimmt der Auftraggeber die Arbeitsergebnisse innerhalb der Frist nicht ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gelten diese nach § 640 Abs.1 Satz 3 BGB als abgenommen.
Übermittelt enlivo dem Auftraggeber Arbeitsergebnisse (Texte, Grafiken etc.) zur Durchsicht, Prüfung und Freigabe, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Erteilt der Auftraggeber daraufhin die Freigabe bzw. nimmt er das Werk ab, erkennt er das Arbeitsergebnis damit als vertragsgemäß an mit der Folge, dass enlivo nicht haftbar ist für etwaige erkennbare Fehler (z.B. Tippfehler, Grammatik oder Übersetzungen).


X. Vertragslaufzeiten und Vertragskündigung

Vertragsinhalt kann eine einmalige und/oder eine laufende Leistung (Laufzeitverträge) sein.
Die Laufzeiten und Kündigungsfristen von Laufzeitverträgen werden individuell geregelt.
Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.
Eine Kündigung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Bei Nichtzahlung kann enlivo den Laufzeitvertrag fristlos kündigen.


XI. Gewährleistung

Von enlivo gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher oder bekannter Mängel.
Liegt ein Mangel vor, den enlivo zu vertreten hat, so kann enlivo nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat enlivo das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werk- bzw. Werklieferungsrechts.
Werden vom Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers Veränderungen an den übergebenen Waren oder Werkstücken vorgenommen, erlischt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers.
Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Preisminderungsanspruch durch Verbesserung in angemessener Frist abzuwenden.
Sämtliche im Zusammenhang mit der Verbesserung entstehenden Kosten, wie z.B. Transport- und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.


XIII. Haftung

enlivo haftet dem Auftraggeber für die Sorgfalt eines ordentlichen Marketingberaters.

Die Haftung von enlivo auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:

enlivo ist verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen mit didaktischer und fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet enlivo nicht für den Fall, dass die Leistungen hinter den Erwartungen des Kunden zurückbleiben.
enlivo haftet nur für Schäden, wenn ihm vom Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden durch Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen.
enlivo übernimmt keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Kunden, die durch die Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die unwissentlich von einem Virus infiziert worden sind. Dies gilt nicht, wenn enlivo es unterlassen hat, zumutbare Schutzmaßnahmen (z.B. Anti-Virenprogramme) zu ergreifen, die den Schaden verhindert hätten.
Soweit enlivo für fahrlässiges Verhalten haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf typische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Soweit enlivo für grobe Fahrlässigkeit haftet, ist die Einstandspflicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages verursacht wurden auf 10.000 Euro begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Haftungsausschluss für Produkthaftungsansprüche auf seine allfälligen Vertragspartner zu überbinden. Ein Regress des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aus der Inanspruchnahme gemäß dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und den Auftragnehmer dahingehend schad- und klaglos zu halten.
enlivo übernimmt keine Haftung, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basiert.


XIII. Geheimhaltung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern, noch weiterzugeben, weder zu verwerten, noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von enlivo vorgestellten Ideen, Konzepten, Entwürfen, in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Der Auftraggeber wird zudem den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit, insbesondere in Bezug auf Passwörter, Rechnung tragen und alle Unterlagen und Programme vor der Einsichtnahme und dem Zugriff unbefugter Dritter schützen.


XIV. Datenschutz

Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an enlivo übermittelte, personenbezogen Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch enlivo im Rahmen des erteilten Auftrages keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet. Der Auftraggeber wird enlivo insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten freistellen.
Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch enlivo selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von enlivo an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. enlivo ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.
Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an enlivo sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen. Bei Dokumenten in Papierform wird der Auftraggeber ebenfalls geeignete Sicherungsmaßnahmen für den Fall des Verlustes treffen.


XV. Übertragung von Rechten und Pflichten auf Dritte

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von enlivo gestattet.


XVI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

enlivo – Die Marketingprofis., Mai 2018.

An den Anfang scrollen